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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SnapFood GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der SnapFood GmbH („SnapFood“) und den Nutzer:innen, insbesondere Kund:innen, Restaurantpartner:innen sowie Lieferpartner:innen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

1.2. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, Verträge und Kooperationen, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

2. Vertragsgrundlagen

2.1. Vertragsbestandteile sind ausschließlich schriftliche Angebote, aktuelle Leistungsbeschreibungen (z. B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Informationsmaterialien), jeweils gültige Preislisten sowie diese AGB.

2.2. Soweit die genannten Dokumente nicht ausdrücklich projektspezifisch beschränkt sind, gelten sie für alle Vertragsbeziehungen und finden automatisch auf zukünftige Verträge Anwendung.

3. Änderungen der Vertragsbedingungen

3.1. Änderungen von Leistungsbeschreibungen, Preislisten oder dieser AGB werden den Nutzer:innen schriftlich (z. B. per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung) mitgeteilt.

3.2. Verbraucher:innen können innerhalb von vier Wochen, Unternehmer:innen innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert.

4. Zusatzvereinbarungen

Ergänzungen oder Änderungen einzelner Vertragsbestandteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

5. Vertragsbestandteile von Nutzer:innen

Vom Nutzer oder der Nutzerin bereitgestellte Vorgaben, Inhalte oder Vertragsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von SnapFood ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

6. Rechtstexte und Bedingungen der Nutzer:innen

AGB oder Vertragsklauseln der Nutzer:innen gelten nur dann, wenn SnapFood diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt und mit einem eindeutigen Vermerk (z. B. „AGB akzeptiert“) versieht. Andernfalls wird deren Einbeziehung ausdrücklich widersprochen.

Die bloße Umsetzung von Leistungen nach Vorgaben der Nutzer:innen stellt keine stillschweigende Zustimmung zu deren rechtlichen Bedingungen dar, auch wenn diese rechtliche Formulierungen enthalten.

7. Rangfolge bei Widersprüchen

Im Falle von Widersprüchen zwischen Angebot, Leistungsbeschreibung, Preisliste und diesen AGB gilt folgende Rangfolge:

  1. Individuelles Angebot
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Preisliste
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsunterlagen von SnapFood haben stets Vorrang vor jenen der Nutzer:innen.

8. Referenzen und Marketing

8.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist SnapFood berechtigt, auf allen im Auftrag erstellten Leistungen auf SnapFood als Dienstleister hinzuweisen.

8.2. Vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch die Nutzer:innen ist SnapFood berechtigt, im Rahmen eigener Marketingmaßnahmen den Namen, das Logo, Projektbeschreibungen oder Projektbilder öffentlich zu nutzen, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt anfällt.

9. Preise und Entgelte

9.1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – bei Unternehmerverträgen exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Verbraucher:innen inklusive Umsatzsteuer.

9.2. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, insbesondere nachträglich vereinbarte Zusatzfunktionen, Sonderwünsche oder Erweiterungen, werden gesondert berechnet.

10. Kostenvorschüsse und Teilabrechnung

SnapFood ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwands angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen, insbesondere bei umfangreicheren Projekten. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden, insbesondere bei längeren Umsetzungsphasen.

11. Rücktritt und Preisanpassung

11.1. Bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers bleibt das vereinbarte Entgelt geschuldet, sofern der Rücktritt nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens SnapFood verursacht wurde. Nachweisbare Ersparnisse aus nicht erbrachten Fremdleistungen werden angerechnet.

11.2. Bei unbefristeten oder automatisch verlängerbaren Verträgen ist SnapFood berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, insbesondere bei externen Faktoren (z. B. Inflation, Indexanpassungen, Wechselkursänderungen oder tarifliche Lohnerhöhungen).

12. Lieferung, Gefahrenübergang und Prüfung

12.1. Bei Lieferung von Waren an Geschäftskund:innen geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf diese über.

12.2. Geschäftskund:innen sind verpflichtet, Lieferungen unverzüglich zu prüfen und Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Übergabe oder Feststellung schriftlich zu rügen.

12.3. Verdeckte Mängel sind spätestens sieben (7) Tage nach Entdeckung und innerhalb der gültigen Garantie- oder Gewährleistungsfrist schriftlich anzuzeigen.

13. Garantie und Gewährleistung

13.1. Garantien Dritter (z. B. Hersteller) sind ausschließlich gegenüber diesen geltend zu machen.

13.2. Gewährleistungsansprüche sind binnen sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist, geltend zu machen.

13.3. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß österreichischem Konsumentenschutzgesetz.

13.4. Für Unternehmer:innen ist das Recht auf Gewährleistung und Rückgriff auf Lieferanten auf sechs (6) Monate ab Übergabe beschränkt; bei gebrauchten Waren ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ansprüche bestehen ausschließlich auf Nachbesserung oder Austausch.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. SnapFood haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

14.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

14.3. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden sowie gesetzlich nicht ausschließbare Haftungstatbestände.

14.4. Bei Unternehmer:innen trägt der Auftraggeber die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung, die Rechtzeitigkeit der Rüge und das Verschulden von SnapFood.

15. Nachfrist und Vertragsrücktritt

Im Falle mangelhafter Leistung ist SnapFood zunächst eine angemessene schriftliche Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen einzuräumen. Erst nach fruchtlosem Ablauf ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung von Ersatzansprüchen zulässig. Ein Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.

16. Streitbeilegung

SnapFood ist grundsätzlich weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SnapFood, abrufbar unter https://snap-food.at/de/dataProtection. Die Nutzer:innen erklären sich mit deren Anwendung einverstanden.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

18.2. Die zwingenden Vorschriften des Staates, in dem der/die Verbraucher:in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

18.3. Für Unternehmer:innen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. SnapFood ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des/der Auftraggeber:in zu klagen.

18.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.